Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Softwarenetz
Softwarenetz entwickelt und vertreibt verschiedene Softwareprodukte -
insbesondere zur Büroorganisation - an Unternehmer, Selbstständige und
Privatpersonen.
§ 2 Geltung der Geschäftsbedingungen
(1) |
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn nicht
etwas anderes vereinbart worden ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht
Vertragsbestandteil, auch wenn Softwarenetz ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen hat.
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(2) |
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der
bei Vertragsschluss unter www.softwarenetz.de/agb abrufbaren Fassung, wenn
nicht etwas anderes vereinbart worden ist. |
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) |
Softwarenetz stellt dem Kunden das Softwareprodukt zur dauerhaften Nutzung
gegen eine einmalige Vergütung zur Verfügung. Es handelt sich um
standardisierte Software, die nicht individuell angepasst ist. Softwarenetz
stellt das bestellte Produkt durch Einräumung einer Lizenznummer zur Verfügung.
Diese Lizenznummer wird per E-mail versandt. Auf besonderen Wunsch erfolgt eine
Versendung der bestellten Software auf einem Datenträger gegen Aufpreis.
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(2) |
Der Kunde hat vor Vertragsschluss im Rahmen seiner Möglichkeiten überprüft, ob
die bestellte Software seinen Wünschen, Vorstellungen und Bedürfnissen
entspricht. Insbesondere hat er sich anhand der Produktinformationen auf der
Homepage davon überzeugt, dass die von ihm bestellte Software auf dem von ihm
eingesetzten Betriebsprogramm verwendet werden kann.
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(3) |
Softwarenetz erbringt alle Leistungen entsprechend
dem Stand der Technik. |
§ 4 Datenschutz
Softwarenetz nimmt den Schutz der persönlichen Daten des Kunden ernst.
Softwarenetz beachtet alle einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze.
Personenbezogene Daten werden nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. Die
erhobenen Daten werden weder verkauft noch an Dritte weitergegeben.
§ 5 Bereitstellung
Nach Zahlungseingang erhält der Kunde die Lizenznummer und im
Falle der Bestellung eines Datenträgers den Datenträger.
§ 6 Rechte des Kunden an der Software
(1) |
Der Kunde erwirbt die Software, um sie selbst oder in
seinem Betrieb dauernd zu benutzen. Rechteinhaber an der Software bleibt
Softwarenetz. Alle Datenverarbeitungsgeräte, auf die die Programme ganz oder
teilweise, kurzzeitig oder dauerhaft kopiert werden, müssen sich in Räumen oder
im Besitz des Kunden befinden. Softwarenetz räumt dem Kunden die Befugnisse
ein, die zum Nutzungszweck notwendig sind. Softwarenetz räumt auch das Recht
ein, die bestellten Programme auf Arbeitsspeicher und Festplatten zu kopieren.
Der Kunde darf Sicherungskopien erstellen.
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(2) |
Wird die Software für den
gewerblichen Einsatz erworben, berechtigt eine Lizenz lediglich zum Einsatz an
einem Arbeitsplatz. Für den Fall, dass die Software auf mehreren Arbeitsplätzen
eingesetzt und installiert werden soll, ist eine entsprechende Anzahl von
Lizenzen zu erwerben.
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(3) |
Die Lizenznummer darf nicht weitergegeben, verkauft oder veröffentlicht werden.
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§ 7 Sachmängel
Die Software hat die vereinbarte
Beschaffenheit. Sie eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die
gewöhnliche Verwendung. Sie hat die bei Software dieser Art übliche Qualität.
Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln,
Umgebungsbedingungen, Fehlbedienungen oder ähnlichem resultiert, ist kein
Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt. Der
Kunde ist sich bewusst, dass Software niemals völlig fehlerfrei ist.
§ 8 Datensicherung
Der Kunde ist selbst für die regelmäßige Sicherung seiner Daten
verantwortlich.
§ 9 Haftung/Gewährleistung
(1) |
Softwarenetz haftet dem Kunden
unbeschränkt, wenn der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von
Softwarenetz beruhen.
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(2) |
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Softwarenetz im
Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
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(3) |
Softwarenetz haftet im Übrigen nur, soweit Softwarenetz eine wesentliche
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die
Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens
begrenzt.
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(4) |
Ansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr nach Überlassung der
Software, es sei denn Softwarenetz hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder
den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
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(5) |
Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu, wenn er selbst die Software verändert hat,
es sei denn diese Veränderung war nicht ursächlich für den Mangel. In diesem
Zusammenhang verweisen wir noch einmal auf die dem Kunden obliegende
Verpflichtung zur regelmäßigen Datensicherung. Tritt ein Schaden durch
Datenverlust, der bei üblicher Datensicherung nicht eingetreten wäre, auf,
übernimmt Softwarenetz keine Haftung.
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(6) |
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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§ 10 Besondere Geschäftsbedingungen für Clouddrive
(1) |
Softwarenetz gewährleistet eine Erreichbarkeit des Clouddrives von 99% im Jahresmittel.
Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen
oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Softwarenetz liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.)
nicht zu erreichen ist.
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(2) |
Der Vertrag zur Nutzung des Clouddrives wird, falls nichts anderes vereinbart, mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen.
Der Vertrag endet danach automatisch, wenn er nicht durch den Kunden
rechtzeitig verlängert wird. Softwarenetz ist berechtigt
die auf dem Clouddrive gespeicherten Daten des Kunden nach Beendigung
des Vertrages zu vollständig löschen.
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(3) |
Softwarenetz ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet Datensicherungen vorzunehmen.
Der Kunde wird in diesem Zusammenhang nochmals auf seine Pflicht zur Datensicherung
gemäß § 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen.
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§ 11 Anwendbares Recht
Die Parteien sind sich einig, dass auf diesen Vertrag deutsches Recht anwendbar ist.
§ 12 Gerichtsstandsvereinbarung
Frankfurt am Main soll Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Softwarenetz
sein, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentliches Sondervermögen ist. Softwarenetz behält das Recht, den
Kunden an dem für ihn geltenden allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 13 Änderungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform, dass gilt auch für die Änderung dieses
Schriftformerfordernisses. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine
Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-mail.
§ 14 Salvatorische Klausel
(1) |
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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(2) |
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Klauseln durch
rechtswirksame zu ersetzen, die den wirtschaftlich gewollten am nächsten
kommen. Das Gleiche gilt, falls dieser Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke
enthalten sollte.
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