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Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Softwarenetz

Softwarenetz entwickelt und vertreibt verschiedene Softwareprodukte - insbesondere zur Büroorganisation - an Unternehmer, Selbstständige und Privatpersonen.


§ 2 Geltung der Geschäftsbedingungen

(1)  Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Softwarenetz ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

(2)  Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der bei Vertragsschluss unter www.softwarenetz.de/agb abrufbaren Fassung, wenn nicht etwas anderes vereinbart worden ist.


§ 3 Vertragsgegenstand

(1)  Softwarenetz stellt dem Kunden das Softwareprodukt zur dauerhaften Nutzung gegen eine einmalige Vergütung zur Verfügung. Es handelt sich um standardisierte Software, die nicht individuell angepasst ist. Softwarenetz stellt das bestellte Produkt durch Einräumung einer Lizenznummer zur Verfügung. Diese Lizenznummer wird per E-mail versandt. Auf besonderen Wunsch erfolgt eine Versendung der bestellten Software auf einem Datenträger gegen Aufpreis.

(2)  Der Kunde hat vor Vertragsschluss im Rahmen seiner Möglichkeiten überprüft, ob die bestellte Software seinen Wünschen, Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht. Insbesondere hat er sich anhand der Produktinformationen auf der Homepage davon überzeugt, dass die von ihm bestellte Software auf dem von ihm eingesetzten Betriebsprogramm verwendet werden kann.

(3)  Softwarenetz erbringt alle Leistungen entsprechend dem Stand der Technik.


§ 4 Datenschutz

Softwarenetz nimmt den Schutz der persönlichen Daten des Kunden ernst. Softwarenetz beachtet alle einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. Die erhobenen Daten werden weder verkauft noch an Dritte weitergegeben.


§ 5 Bereitstellung

Nach Zahlungseingang erhält der Kunde die Lizenznummer und im Falle der Bestellung eines Datenträgers den Datenträger.


§ 6 Rechte des Kunden an der Software

(1)  Der Kunde erwirbt die Software, um sie selbst oder in seinem Betrieb dauernd zu benutzen. Rechteinhaber an der Software bleibt Softwarenetz. Alle Datenverarbeitungsgeräte, auf die die Programme ganz oder teilweise, kurzzeitig oder dauerhaft kopiert werden, müssen sich in Räumen oder im Besitz des Kunden befinden. Softwarenetz räumt dem Kunden die Befugnisse ein, die zum Nutzungszweck notwendig sind. Softwarenetz räumt auch das Recht ein, die bestellten Programme auf Arbeitsspeicher und Festplatten zu kopieren. Der Kunde darf Sicherungskopien erstellen.

(2)  Wird die Software für den gewerblichen Einsatz erworben, berechtigt eine Lizenz lediglich zum Einsatz an einem Arbeitsplatz. Für den Fall, dass die Software auf mehreren Arbeitsplätzen eingesetzt und installiert werden soll, ist eine entsprechende Anzahl von Lizenzen zu erwerben.

(3)  Die Lizenznummer darf nicht weitergegeben, verkauft oder veröffentlicht werden.


§ 7 Sachmängel

Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit. Sie eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung. Sie hat die bei Software dieser Art übliche Qualität. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienungen oder ähnlichem resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt. Der Kunde ist sich bewusst, dass Software niemals völlig fehlerfrei ist.


§ 8 Datensicherung

Der Kunde ist selbst für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich.


§ 9 Haftung/Gewährleistung

(1)  Softwarenetz haftet dem Kunden unbeschränkt, wenn der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Softwarenetz beruhen.

(2)  Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Softwarenetz im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

(3)  Softwarenetz haftet im Übrigen nur, soweit Softwarenetz eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens begrenzt.

(4)  Ansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr nach Überlassung der Software, es sei denn Softwarenetz hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(5)  Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu, wenn er selbst die Software verändert hat, es sei denn diese Veränderung war nicht ursächlich für den Mangel. In diesem Zusammenhang verweisen wir noch einmal auf die dem Kunden obliegende Verpflichtung zur regelmäßigen Datensicherung. Tritt ein Schaden durch Datenverlust, der bei üblicher Datensicherung nicht eingetreten wäre, auf, übernimmt Softwarenetz keine Haftung.

(6)  Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


§ 10 Besondere Geschäftsbedingungen für Clouddrive

(1)  Softwarenetz gewährleistet eine Erreichbarkeit des Clouddrives von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Softwarenetz liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist.

(2)  Der Vertrag zur Nutzung des Clouddrives wird, falls nichts anderes vereinbart, mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag endet danach automatisch, wenn er nicht durch den Kunden rechtzeitig verlängert wird. Softwarenetz ist berechtigt die auf dem Clouddrive gespeicherten Daten des Kunden nach Beendigung des Vertrages zu vollständig löschen.

(3)  Softwarenetz ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet Datensicherungen vorzunehmen. Der Kunde wird in diesem Zusammenhang nochmals auf seine Pflicht zur Datensicherung gemäß § 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen.


§ 11 Anwendbares Recht

Die Parteien sind sich einig, dass auf diesen Vertrag deutsches Recht anwendbar ist.


§ 12 Gerichtsstandsvereinbarung

Frankfurt am Main soll Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Softwarenetz sein, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist. Softwarenetz behält das Recht, den Kunden an dem für ihn geltenden allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.


§ 13 Änderungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dass gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-mail.


§ 14 Salvatorische Klausel

(1)  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(2)  Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Klauseln durch rechtswirksame zu ersetzen, die den wirtschaftlich gewollten am nächsten kommen. Das Gleiche gilt, falls dieser Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke enthalten sollte.


   
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